Wir erstellen nützliche und unentbehrliche Unterlagen, für deren Erstellung wir als Ziviltechniker mit persönlicher Haftung vollinhaltlich verantwortlich sind.
Als gerichtlich beeideter Sachverständiger werden wir vom jeweiligen Bezirks- oder Landesgericht bestellt, um den Richter im Streitfall in fachlicher Hinsicht zu unterstützen (Verlassenschaften, Schätzgutachten im Exekutionsfall, Bauschäden aller Art).
Nach der Bestellung wird der Akt studiert, ein Befund vorgenommen (zumeist Lokalaugenschein) und abschließend ein Gutachten erstellt, wobei zumeist auch Fragen der Schadenshöhe oder des Streitwertes geklärt werden.